Springe zum Haupt Content
  • Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

    Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben. Wir versuchen gut als möglich unser Onlineangebot barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).


    Angaben zum Dienstleistungserbringer

    Anton Kreitz & W. H. Ostermann GmbH
    Friedrich der Große 1
    44628 Herne
    Nordrhein-Westfalen


    Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

    Verkauf von Baugeräten und Baumaschinen auf unserer Website www.shop.kreitz-ostermann.de.


    Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

    Über unsere Website www.shop.kreitz-ostermann.de bieten wir hochwertige Baumaschinen und Baugeräte zur Miete und zum Kauf an. Wenn Sie sich auf der Website registrieren, können Sie Artikel, die Ihnen gefallen, markieren und auf die Wunschliste setzen. Sie können sich außerdem in unseren Newsletter eintragen.


    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

    Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

    • Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel.
    • PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar.
    • Eine Newsletter Anmeldungen ist nicht barrierefrei möglich.
    • Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.

    Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen

    Unser Team aus verschiedenen Abteilungen arbeitet kontinuierlich daran, Barrieren zu erkennen und zu beseitigen. Gleichzeitig schulen wir alle Mitarbeitenden darin, neue Dienstleistungen von Grund auf barrierefrei zu gestalten.


    Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

    Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 13.06.2025
    Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 13.06.2025


    Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

    Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.


    Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

    Adresse:
    Anton Kreitz & W. H. Ostermann GmbH
    Friedrich der Große 1
    44628 Herne

    E-Mail: info(at)kreitz-ostermann.com

    Link zur Website: www.shop.kreitz-ostermann.de


    Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

    Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

    Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

    Kontakt
    Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
    MLBF (in Errichtung) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
    Postfach 39 11 55
    39135 Magdeburg

    Telefon: 0391 567 6970
    E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

    Popup Content



    Datenschutz